Montag, 7. Mai 2012

Sinkenden Pegelstände

Die beginnende Woche ist recht spannend, weil eng gepackt. Da muss alles klappen!

Am Vormittag treffen sich Architekt und Projektleiter der Firma, welche die Hausschlüsse legen wird. Das Ergebnis gefällt: Am Donnerstag und Freitag werden die Anschlüsse gemacht.

Ebenfalls positiv: Der Boden ist wieder ausreichend abgetrocknet, um das Anfüllen fortzusetzen. Eine Tauchpumpe fühlt sich im Pumpensumpf pumpenwohl und kann zumindest einen Raum entwässern. Das restliche Wasser stört nicht erst mal nicht, weil niemand in den Räumen arbeiten muss.

Richtigen Spaß gibt es mit dem Erfurter Entwässerungsbetrieb. Die Frage des Bauherrn, warum zu den Kellerlichtschächten keine Rückstauklappen geliefert worden sind bringt folgendes zu Tage: Die Prüfingenieurin, welche die Entwässerung abzunehmen hat, erklärte, dass die vorgesehene Ausführungsart nicht zulässig wäre.

Soso. Nur zur Erinnerung: geplant ist, die Kellerlichtschächte mit Rückstauverschluss versehen an die Grundleitungen für die Dachentwässerung anzuschliessen. Dafür gibt es eine Genehmigung. Vom Entwässerungsbetrieb. Mit gaaaanz vielen Stempeln, welche auf die Einhaltung irgendwelcher Vorschriften auf das Nachdrücklichste hinweisen. Und diese Planung war letzlich eine Empfehlung des Bearbeiters.

Nun stellt sich heraus, dass dies nicht zulässig ist. Das Zauberwort (oder Unwort) heißt Rückstauebene. Um in den Kanal einleiten zu können, wäre eine Hebeanlage mit Rückstauschleife erforderlich. Sagt der selbe Bearbeiter, der den Plan genehmigt hat. Im Ergebnis wird eine Sickerpackung unter den Lichtschächten angeordnet und mittels Dränagerohr eingeleitet.

Aber eine Rückstauklappe hätte ich trotzdem gern noch drin gehabt. Sicher ist sicher.